Gemeinderatswahl
Sonntag, 14. März 2010
Die NÖ Landesregierung hat für Sonntag, dem 14. März 2010 die Gemeinderatswahlen ausgeschrieben. In Senftenberg sind aufgrund des Ergebnisses der letzten Volkszählung 19 Gemeinderäte zu wählen. Aktiv wahlberechtigt ist, wer:
- spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- vom Wahlrecht gemäß § 19 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350, nicht ausgeschlossen ist und
- in der Gemeinde einen ordentlichen Wohnsitz hat.
An der Gemeinderatswahl dürfen darüber hinaus nur Personen teilnehmen, deren Namen im Wählerverzeichnis enthalten sind.
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger) haben das aktive Wahlrecht unter denselben Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger/innen.
Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten:
- Senftenberg-Nord, Rathaus Senftenberg, 8 bis 15 Uhr
- Senftenberg-Süd, Unterer Markt 31, 8 bis 15 Uhr
- Ämter, Rathaus Senftenberg, 8 bis 12 Uhr
- Priel, Feuerwehrhaus Priel, 8 bis 12 Uhr
- Imbach, Presshaus Klostergarten, 8 bis 14 Uhr
Briefwahl / Wahlkarten
Von der Möglichkeit der Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann nur Gebrauch machen, wer im Besitz einer Wahlkarte ist. Jedem Wahlberechtigten darf nur eine Wahlkarte ausgestellt werden. In keinem Fall dürfen Duplikate für verlorene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgestellt werden.
Anspruchsberechtigt auf Ausstellung einer Wahlkarte sind:
Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag im Gemeindegebiet, aber in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintrag aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht im Wahlsprengel der Eintragung nicht ausüben können, oder
Wahlberechtigte, denen der Besuch des Wahllokales in Folge Bettlägrigtkeit unmöglich ist und die von einer besonderen Wahlbehörde (fliegenden Wahlbehörde) zum Zwecke der Stimmabgabe in ihrer Wohnung aufgesucht werden wollen, oder
Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland) und von der Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechts mittels Briefwahl Gebrauch machen wollen.
Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte sind in allen Fällen schriftlich bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag, also bis 10. März 2010, oder mündlich bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, also bis 12. März 2010, bei zuständigen Gemeindeamt zu stellen.
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