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Gemeinderatswahl

Sonntag, 14. März 2010

Die NÖ Landesregierung hat für Sonntag, dem 14. März 2010 die Gemeinderatswahlen ausgeschrieben. In Senftenberg sind aufgrund des Ergebnisses der letzten Volkszählung 19 Gemeinderäte zu wählen.  

Aktiv wahlberechtigt ist, wer:

  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • vom Wahlrecht gemäß § 19 NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350, nicht ausgeschlossen ist und
  • in der Gemeinde einen ordentlichen Wohnsitz hat.

An der Gemeinderatswahl dürfen darüber hinaus nur Personen teilnehmen, deren Namen im Wählerverzeichnis enthalten sind.

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger) haben das aktive Wahlrecht unter denselben Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürger/innen.


Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten:

  1. Senftenberg-Nord, Rathaus Senftenberg, 8 bis 15 Uhr
  2. Senftenberg-Süd, Unterer Markt 31, 8 bis 15 Uhr
  3. Ämter, Rathaus Senftenberg, 8 bis 12 Uhr
  4. Priel, Feuerwehrhaus Priel, 8 bis 12 Uhr
  5. Imbach, Presshaus Klostergarten, 8 bis 14 Uhr


Briefwahl / Wahlkarten

Von der Möglichkeit der Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann nur Gebrauch machen, wer im Besitz einer Wahlkarte ist. Jedem Wahlberechtigten darf nur eine Wahlkarte ausgestellt werden. In keinem Fall dürfen Duplikate für verlorene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgestellt werden.

Anspruchsberechtigt auf Ausstellung einer Wahlkarte sind:

Wahlberechtigte, die sich voraussichtlich am Wahltag im Gemeindegebiet, aber in einem anderen Wahlsprengel als dem ihrer Eintrag aufhalten werden und deshalb ihr Wahlrecht im Wahlsprengel der Eintragung nicht ausüben können, oder

Wahlberechtigte, denen der Besuch des Wahllokales in Folge Bettlägrigtkeit unmöglich ist und die von einer besonderen Wahlbehörde (fliegenden Wahlbehörde) zum Zwecke der Stimmabgabe in ihrer Wohnung aufgesucht werden wollen, oder

Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland) und von der Möglichkeit der Ausübung des Wahlrechts mittels Briefwahl Gebrauch machen wollen.  

Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte
sind in allen Fällen schriftlich bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag, also bis 10. März 2010, oder mündlich bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, also bis 12. März 2010, bei zuständigen Gemeindeamt zu stellen.   

 


  Amtstafel
Besuch in der Parterstadt Senftenberg
  Stop over in der Niederlausitz Während einer Urlaubsreise Ende Juli 2010 machte GR Erich Schmatz Halt in der Niederlausitz. Im Rathaus wurde mit Stadtkämmerin Teresa Melzer und Frank Weihmann (seit Jahren DER Angelpunkt unserer partnerschaftlichen Beziehungen) über die Entwicklungen und Neuigkeiten in den beiden Gemeinden diskutiert. Zur Abrundung des Zusammentreffens übergab Schmatz Blumen, mehrere Kostproben aus unseren Rieden, und richtete die herzlichsten Grüße des Gemeindevorstands aus.

  Veranstaltungen
Korth kommt!
  Das kreative Multitalent, welches seit 30 Jahren in einem abgelegenen Forsthaus im Waldviertel lebt, kommt am Dienstag, den 28. September 2010 nach Senftenberg. Im Gasthaus Braun findet um 19 Uhr 30 auf Einladung des Arbeitskreises Erwachsenenbildung eine „Stunde der Gelassenheit. Gesungen - Gelesen - Gespielt“ von und mit Michael Korth statt. Auf zahlreichen Besuch dieses exquisiten Abends freuen sich die Veranstalter. Infos erteilt gerne Mag. Edith Schmatz-Proidl (02719 2278).
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