Heizkostenzuschuss
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2009/2010 in Höhe von € 130,-- zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- AusgleichszulagenbezieherInnen.
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat September 2006 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen.
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Einkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Personen, die keinen eigenen Haushalt führen.
- BezieherInnen von Sozialhilfe (Anspruch auf Raumheizungszuschuss).
- Personen, die in Heimen auf Kosten eines Sozialhilfeträgers untergebracht sind.
- Personen, die einen privatrechtlichen Anspruch auf Beheizung der Wohnung bzw. Beistellung von Brennmaterial besitzen (Ausgedinge, Pachtverträge, Deputate usw. ) und diese Leistungen auch tatsächlich erhalten.
Die Anträge können bis spätestens 30. April 2010 samt den erforderlichen Nachweisen (Pensionsabschnitt oder entsprechender Kontoauszug, Bankverbindung, Sozialversicherungs-nummer, etc.) beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
Antrag 2009.2010.pdf (35 KB)
Anschreiben Gemeinden Richtsatzerhöhung 1.1.2010.pdf (77 KB)
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