Heizkostenzuschuss
Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in Höhe von € 75,- für die Heizperiode 2023/2024 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Geförderter Personenkreis:
Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichzulagenrichtsatz gemäß § 293
ASVG nicht überschreiten.
Die Gewährung des NÖ Heizkostenschusses ist jedem Haushalt nur einmal pro Heizperiode zu gewähren, auch wenn mehrere Anknüpfungspunkte vorliegen.
Die Anträge können bis spätestens 31. März 2024 samt den erforderlichen Nachweisen (Pensions- bzw. Einkommensnachweis oder entsprechender Kontoauszug, E-card, Bankverbindung unter Angabe von BIC und IBAN) beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
NÖ Heizkostenzuschuss_2023_24_richtlinien_inkl_dsgvo.pdf
Erläuterungen_hkz_2023_neu.pdf