Aktuelles


Plandarstellungen

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Marktgemeinde Senftenberg  

Der Flächenwidmungsplan ist verpflichtender Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes und wird vom Gemeinderat als Verordnung erlassen. Er dient der vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet nach unterschiedlichen Funktionen, nämlich Bauland, Grünland, Verkehrsfläche. Er legt also fest, wie die einzelnen Flächen künftig genutzt werden können und sollen.

Auf Basis des örtlichen Raumordnungsprogrammes und Flächenwidmungsplanes regelt der Bebauungsplan die Art der Bebauung sowie die Breite der Verkehrsflächen und die Festlegung von Freiflächen auf den parzellierten Grundstücken eines Gebietes. Neben den verpflichtenden Festlegungen von Straßenfluchtlinien, Bebauungsweise und Bebauungshöhe, können zusätzlich Schutzzonen, Altortgebiete, Höchstmaße von Bauplätzen sowie weitere Ver- und Gebote die Ausgestaltung von Bebauung, Freiflächen und Verkehrsflächen betreffend verordnet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 in der jeweiligen Fassung. Ein Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen und besteht aus dem Wortlaut und den Plandarstellungen.

Die Plandarstellungen des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans auf der Homepage dienen zur Information und Orientierung.
Rechtsverbindliche Auskünfte bzw. Widmungsbestätigungen erhalten Sie zu den Parteienverkehrszeiten beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Senftenberg, Neuer Markt 1, 3541 Senftenberg, Tel. 02719/2319-0, gemeindeamt@senftenberg.at.

dbbplinkl1nd_230406.pdf

flwplinkl3nd_230405.pdf

bebauungsvorschriften-digitalerbebauungsplandermarktgemeindesenftenberg-verordnung.pdf


neuer Wohn- und Heizkostenzuschuss in NÖ

Die niederösterreichische Landesregierunghat einen neuen Wohn- und Heizkostenzuschuss beschlossen.

Die Beantragung kann ab 19. April 2023 auf der Homepage des Landes erfolgen.

neuerwohn-undheizkostenzuschussinn.pdf


Volksbegehren

Nachstehende Volksbegehren können im Zeitraum 19. bis 26. Juni 2023 durch persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde - unabhängig vom Hauptwohnsitz - bzw. Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, unterstützt werden. 

  • NEUTRALITÄT Österreichs JA
  • anti-gendern-Volksbegehren 
  • Verbot für Kinder-Instagram
  • Untersuchungsausschüsse live übertragen
  • Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
  • Asylstraftäter sofort abschieben
  • Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung 
  • Rettung unserer Sparbücher
  • Staatsbürgerschaft für Folteropfer

Eintragungszeiten bei der Marktgemeinde Senftenberg:

Gemeindeamt Senftenberg (Bürgerbüro), Neuer Markt 1, Senftenberg

Montag, 19. Juni 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag, 20. Juni 2023 von 08.00 bis 20.00 Uhr
Mittwoch, 21. Juni 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag, 22. Juni 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 23. Juni 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr
Samstag, 24. Juni 2023 und Sonntag, 25. Juni 2023 geschlossen 
Montag, 26. Juni 2023 von 08.00 bis 16.00 Uhr 

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Bausprechtag

Die Marktgemeinde Senftenberg bietet Bausprechtage an, um Plan-Vorabzüge von zukünftigen Bauvorhaben zu besprechen und zu prüfen. Damit soll ein effizienter Ablauf von Einreichungen gewährleistet werden.               

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung (mit Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer des Konsenswerbers, Grundstücksnummer, Katastralgemeinde und die Art des Bauvorhabens) beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Senftenberg notwendig (Tel. 02719/2319-0, gemeindeamt@senftenberg.at). Weiters werden Sie gebeten, sämtliche Unterlagen (Vorabzugsplan, Fragenkatalog, Fotos, etc.) zur Besprechung mitzunehmen.

19. Juni 2023

17. Juli 2023

21. August 2023

 


Wohnen in Senftenberg

       

Wohnungen    

Imbach, Klosterhof 2 und 4  
Imbach, Bäckergasse 8   

Anfragen unter franz@toner-austria.at oder 0664/4317989.
        


Senftenberg, Bergweg 1,
Senftenberg, Bergweg 3:

Auskunft: Kamptal GmbH
3580 Horn, Thurnhofgasse 18
02982 3111, office@kamptal-gbv.at

***
Senftenberg, Neuer Markt 6, 50, 52, 52a
Senftenberg, Im Grund
Imbach, Pointgasse 1, 3 und 5:

Auskunft: Gedesag Krems
3500 Krems an der Donau, Bahnzeile 1
02732 83393, info@gedesag.at

***

Senftenberg, Unterm Hals 19,
Senftenberg, Altau 23:

Auskunft: Schönere Zukunft GesmbH
1130 Wien, Paniglgasse 4
01 5058775, office@gws-sz.at

***

Senftenberg, Hiesberg 43: 
Auskünfte Halpin Ges.m.b.H., Langenlois, Tel. 02734/4433 bzw. 0767/3076698

***
Senftenberg, Neuer Markt 49,
Senftenberg, Hiesberg 45:

Auskünfte: WET, 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1
02236 44800; office@wet.at    

 

Geförderte Reihenhäuser mit Kaufoption der WETgruppe

Senftenberg, Neuer Markt 49

Informationen unter: 
https://wet.at/pdf/objekte/W6941_Senftenberg_RH_2023-01-24_HP.pdf 

Beraterin der Wohnungsvergabe:
Frau Doris Lintner, Tel.  +432742/353248-11 oder +43676/9122090,
e-mail:d.lintner@wet.at     

 


Bausprechtage für bau-, gewerbe- und wasserrechtliche Verfahren

Bausprechtage bei der Bezirkshauptmannschaft Krems

An diesen Bausprechtagen besteht die Möglichkeit, sich nach telefonischer Terminvereinbarung bei der  Bezirkshauptmannschaft Krems (Tel. 02732/9025 DW 30239, 30243) über Gewerbeangelegenheiten beraten zu lassen.    

Großer Bausprechtag:

2023

Donnerstag, 11. Mai 2023
Donnerstag, 01. Juni 2023
Donnerstag, 06. Juli 2023
Donnerstag, 03. August 2023
Donnerstag, 07. September 2023
Donnerstag, 05. Oktober 2023
Donnerstag, 09. November 2023
Donnerstag, 07. Dezember 2023

Kleiner Bausprechtag:
                  

2023

Donnerstag, 27. April 2023
Donnerstag, 25. Mai 2023
Donnerstag, 22. Juni 2023
Donnerstag, 20. Juli 2023
Donnerstag, 17. August 2023
Donnerstag, 21. September 2023
Donnerstag, 19. Oktober 2023
Donnerstag, 23. November 2023
Donnerstag, 21. Dezember 2023  

Wo:
Bezirkshauptmannschaft Krems, Drinkweldergasse 15        

     



Gemeinderatssitzungen

 Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates 


Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen der NÖ GO und der DSGVO eine Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen öffentlicher Gemeinderatssitzungen nur nach Genehmigung durch die nominierten Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien zulässig ist.    

      


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