Aktuelles


Wahlkarteninformation Gemeinderatswahl 2025

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).


VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!


Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt sowie ein amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht werden.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter https://www.meinewahlkarte.at/31343/wahl eine Wahlkarte beantragt werden.

Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2024 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.

Wählen mit Wahlkarten:

Vor dem Wahltag:
· Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

Am Wahltag:
· Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.
· Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.
· Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)



Gemeinderatswahl 2025

Sonntag, 26. Jänner 2025

Liebe Wählerinnen und Wähler, machen Sie am 26. Jänner 2025 von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Wahlberechtigt sind jede österreichische Staatsbürgerin, jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Uníon, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der Marktgemeinde Senftenberg ihren Hauptwohnsitz haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wahlsprengel, Wahllokale und Wahlzeiten:
1 – Senftenberg (oberer Ortsteil und Reichaueramt): Volksschule Senftenberg, 8 bis 14 Uhr
2 – Senftenberg (unterer Ortsteil): Volksschule Senftenberg, 8 bis 14 Uhr
3 – Meislingeramt, Senftenbergeramt, Ketz und Reicheck: Gemeinschaftshaus Königsalm, 8 bis 11 Uhr
4 – Priel: Feuerwehrhaus Priel, 8 bis 11 Uhr
5 – Imbach: Presshaus Klostergarten, 8 bis 14 Uhr

Briefwahl/Wahlkarten: Von der Möglichkeit der Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann nur Gebrauch machen, wer im Besitz einer Wahlkarte ist. Jedem Wahlberechtigten darf nur eine Wahlkarte ausgestellt werden. In keinem Fall dürfen Duplikate für verlorene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgestellt werden.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben (etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland) oder Wahlberechtigte, denen der Besuch des Wahllokales infolge Bettlägrigkeit unmöglich ist.

Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte sind in allen Fällen

  • schriftlich bis spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag, also bis 22. Jänner 2025, oder
  • persönlich bis spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, also bis 24. Jänner 2025 um 12.00 Uhr

beim Gemeindeamt zu stellen. Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig.

Ihre Wahlkarte können Sie auch online beantragen unter www.wahlkartenantrag.at.


Vor Klimaticket

Das "Schnupperticket" ist eine übertragbare Verkehrsverbund-Jahreskarte, die von GemeindebürgerInnen am Gemeindeamt entliehen werden kann. Mit dem Ticket können alle öffentlichen Verkehrsmittel in Niederösterreich, im Burgenland und in Wien genutzt werden (ausgenommen: Flughafenlinien und touristische Angebote).

Das Schnupperticket ist ab 1. März 2024 in der Gemeinde erhältlich, auf www.schnupperticket.at können diese online bzw. unter der Nummer 02719/2319 im Gemeindeamt reserviert werden. 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen. Download: nutzungsbedingungen_schnupperticket_gemeinde.pdf (188.90 KB)

Bericht NÖN: https://www.noen.at/krems/nahverkehr-intensivieren-senftenberg-klimaticket-in-neuer-form-411180071


Plandarstellungen

Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Marktgemeinde Senftenberg  

Der Flächenwidmungsplan ist verpflichtender Bestandteil des örtlichen Raumordnungsprogrammes und wird vom Gemeinderat als Verordnung erlassen. Er dient der vorausschauenden Planung und gliedert das Gemeindegebiet nach unterschiedlichen Funktionen, nämlich Bauland, Grünland, Verkehrsfläche. Er legt also fest, wie die einzelnen Flächen künftig genutzt werden können und sollen.

Auf Basis des örtlichen Raumordnungsprogrammes und Flächenwidmungsplanes regelt der Bebauungsplan die Art der Bebauung sowie die Breite der Verkehrsflächen und die Festlegung von Freiflächen auf den parzellierten Grundstücken eines Gebietes. Neben den verpflichtenden Festlegungen von Straßenfluchtlinien, Bebauungsweise und Bebauungshöhe, können zusätzlich Schutzzonen, Altortgebiete, Höchstmaße von Bauplätzen sowie weitere Ver- und Gebote die Ausgestaltung von Bebauung, Freiflächen und Verkehrsflächen betreffend verordnet werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das NÖ Raumordnungsgesetz 2014 in der jeweiligen Fassung. Ein Bebauungsplan wird als Verordnung vom Gemeinderat erlassen und besteht aus dem Wortlaut und den Plandarstellungen.

Die Plandarstellungen des Flächenwidmungsplans und des Bebauungsplans auf der Homepage dienen zur Information und Orientierung.
Rechtsverbindliche Auskünfte bzw. Widmungsbestätigungen erhalten Sie zu den Parteienverkehrszeiten beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Senftenberg, Neuer Markt 1, 3541 Senftenberg, Tel. 02719/2319-0, gemeindeamt@senftenberg.at.

dbbplinkl1nd_230406.pdf

flwplinkl3nd_230405.pdf

bebauungsvorschriften-digitalerbebauungsplandermarktgemeindesenftenberg-verordnung.pdf


Bausprechtag

Die Marktgemeinde Senftenberg bietet Bausprechtage an, um Plan-Vorabzüge von zukünftigen Bauvorhaben zu besprechen und zu prüfen. Damit soll ein effizienter Ablauf von Einreichungen gewährleistet werden.               

Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung (mit Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer des Konsenswerbers, Grundstücksnummer, Katastralgemeinde und die Art des Bauvorhabens) beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Senftenberg notwendig (Tel. 02719/2319-0, gemeindeamt@senftenberg.at). Weiters werden Sie gebeten, sämtliche Unterlagen (Vorabzugsplan, Fragenkatalog, Fotos, etc.) zur Besprechung mitzunehmen.

nächste Termine: 16.01.2025


 


Wohnen in Senftenberg

       

Wohnungen    

Imbach, Klosterhof 2 und 4  
Imbach, Bäckergasse 8   

Anfragen unter franz@toner-austria.at oder 0664/4317989.
        


Senftenberg, Bergweg 1,
Senftenberg, Bergweg 3:

Auskunft: Kamptal GmbH
3580 Horn, Thurnhofgasse 18
02982 3111, office@kamptal-gbv.at

***
Senftenberg, Neuer Markt 6, 8, 10, 50, 52, 52a
Senftenberg, Im Grund 1, 3, 5, 7, 9, 11
Imbach, Pointgasse 1, 3, 5, 13a - 13d, 15a - 15d.

Auskunft: Gedesag Krems
3500 Krems an der Donau, Bahnzeile 1
02732 83393, info@gedesag.at

***

Senftenberg, Unterm Hals 19,
Senftenberg, Altau 23:

Auskunft: Schönere Zukunft GesmbH
1130 Wien, Paniglgasse 4
01 5058775, office@gws-sz.at

***

Senftenberg, Hiesberg 43: 
Auskünfte Halpin Ges.m.b.H., Langenlois, Tel. 02734/4433 bzw. 0767/3076698

***
Senftenberg, Neuer Markt 49,
Senftenberg, Hiesberg 45:

Auskünfte: WET, 2340 Mödling, Bahnhofplatz 1
02236 44800; office@wet.at    

 

Geförderte Reihenhäuser mit Kaufoption der WETgruppe

Senftenberg, Neuer Markt 49

Informationen unter: 
https://wet.at/pdf/objekte/W6941_Senftenberg_RH_2023-01-24_HP.pdf 

Beraterin der Wohnungsvergabe:
Frau Doris Lintner, Tel.  +432742/353248-11 oder +43676/9122090,
e-mail:d.lintner@wet.at     

 


Bausprechtage für bau-, gewerbe- und wasserrechtliche Verfahren

Bausprechtage bei der Bezirkshauptmannschaft Krems

An diesen Bausprechtagen besteht die Möglichkeit, sich nach telefonischer Terminvereinbarung bei der  Bezirkshauptmannschaft Krems (Tel. 02732/9025 DW 30239, 30243) über Gewerbeangelegenheiten, die das Betriebsanlagenrecht und die damit zusammenhängenden bau- bzw. wasserrechtlichen Fragen betreffen, beraten zu lassen.    



     


Gemeinderatssitzungen

 Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates


Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen der NÖ GO und der DSGVO eine Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen öffentlicher Gemeinderatssitzungen nur nach Genehmigung durch die nominierten Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien zulässig ist.    

      


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